LHG kritisiert Beschlüsse des autonomen queer-Referates
15 Euro – soviel müssen Studierende für AStA (12 Euro), Fachschaften (2 Euro), Hochschulsport und Bühnenflatrate (beide jeweils 0,50 Euro) zahlen. Dieser Studierendenschaftsbeitrag wird zusammen mit dem Semesterbeitrag fällig. Über 600.000 Euro kommen so pro Jahr zusammen. Verwaltet wird das Geld in erster Linie vom AStA. Dabei hat er qua Gesetz „die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“.
Zum Umgang mit diesen Geldern hat sich zuletzt die Liberale Hochschulgruppe (LHG) geäußert. Ihr Vorwurf: „Autonome Referate schaufeln sich das Geld der Studierenden in die Tasche“.
Es geht um fünf Beschlüsse des autonomen queer-Referates
Die autonomen Referate des AStA haben laut Satzung „die Aufgabe, die Belange anerkannt oder potentiell benachteiligter Studierendengruppen zu vertreten“. Für diese Arbeit stehen den Referaten jeweils 1.500 Euro pro Jahr zur Verfügung – so auch dem queer-Referat. Wie dieses die Mittel nutzen möchte, kann im AStA-Plenumsprotokoll vom 19. Juli 2017 nachgelesen werden:
LHG: „Verantwortungsloser Umgang mit dem Geld Wuppertaler Studierender“
„Es kann einfach nicht sein, dass sich die Antragssteller mit solchen Begründungen das Geld der Wuppertaler Studierenden in die Taschen schaufeln“, erklärt LHG-Vorsitzender Robin Hölter und sieht den AStA in der Pflicht: „Wenn die Autonomen Referate Anträge solcher Art formulieren, sollte der geschäftsführende AStA darüber nachdenken, Einspruch gegen solche Anträge aufgrund rechtlicher Bedenken zu erheben.“
AStA: „Keinen rechtswidrigen Beschluss festgestellt“
blickfeld hat den AStA-Vorsitz um Stellungnahme (vollständig als PDF) zu den Anträgen gebeten. AStA-Vorsitz Markus Wessels (Jusos) erklärt dazu: „Im angesprochenen Fall hat der AStA keinen rechtswidrigen Beschluss festgestellt. (…) Es benötigt wirklich gewichtige Gründe, um eine Auszahlung zu stoppen. Eine „saloppe Formulierung“ ist hier definitiv nicht genug (…).“ Er räumt jedoch ein: „Die schwache Formulierung der Anträge des autonomen queer-Referats sind aus unserer Sicht nicht wünschenswert.“
Kritik dazu gab es laut Protokoll bereits während der Sitzung: „Lukas Vaupel bemängelt, dass die Anträge des Autonomen Queer-Referats die notwendige Ernsthaftigkeit vermissen lassen.“ Eine Äußerung, die im AStA-Protokoll zum 26. Juli 2017 auf Initiative des queer-Referates gestrichen werden sollte:
„Daniel Fachinger möchte die Anmerkung von Lukas über die Ernsthaftigkeit der Anträge des Autonomen QueerReferats streichen lassen, da die Anträge jeweils inhaltlich begründet waren; nach einer Diskussion zieht Daniel Fachinger diesen zurück.“
queer-Referat: „Werden in Zukunft ausführlicher darlegen, wozu wir welche Anträge fassen“
Auch das von der LHG kritisierte queer-Referat hat auf Facebook eine Stellungnahme zum Vorgang veröffentlicht. Die Verantwortlichen bedauern „die Form, in der wir die Beschlüsse gefasst haben.“ Dabei ergänzt das Referat jeden einzelnen Antrag um eine ausführliche Begründung:
AStA-Vorsitz möchte für mehr Transparenz sorgen
In seiner Stellungnahme sieht der AStA-Vorsitz allgemein Handlungsbedarf in puncto Transparenz: „Schlussendlich müssen alle Organe der Studierendenschaft stärker daran arbeiten, ihre Protokolle und Beschlüsse transparent und ordnungsgemäß darzulegen. Hier sind wir unseres Erachtens auf einem gutem Weg und werden weiterhin auch im Rahmen unserer Möglichkeiten bei allen Gremien der Studierendenschaft darauf pochen.“
Eine Meinung über den „Status quo“ können sich die Studierenden selbst bilden. Sowohl das Studierendenparlament (StuPa) als auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) verfügen jeweils über eine eigene Homepage. »mw«