385, 500 oder 1.000 Euro? Nothilfe für Studierende

Vermehrt werden Stimmen laut, die einen Nothilfefond für Studierende fordern. Neben dem "Bündnis Soforthilfe für Studierende" sind auch die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen aktiv geworden. Wir haben die Wuppertaler Landtagsabgeordneten Dietmar Bell (SPD) und Marcel Hafke (FDP) um ihre Perspektive gebeten.

Das Studierende Hilfe erhalten sollen, darüber sind sich alle einig. Wie und in welcher Höhe – da gehen die Meinungen stark auseinander.

Studierendenbündnis fordert 1.000 Euro pro Monat

Das „Bündnis Soforthilfe für Studierende“, dem auch der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Uni Wuppertal angehört, fordert insgesamt 3.000 Euro. Damit sollen Studierende, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, die nächsten drei Monate überbrücken. Die Höhe leitet das Bündnis aus der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks aus dem Jahr 2016 ab. Laut dieser haben Studierende durchschnittliche Ausgaben von 819 Euro im Monat. „Unter Einbezug der Inflationsrate der letzten Jahre sind das aktuell circa 860 Euro“, schreibt das Bündnis auf seiner Kampagnen-Seite. Die Hilfe soll ohne vorherige Bedürftigkeitsprüfung vergeben und online beantragt werden können. „Bei der nachträglichen Feststellung der Bedürftigkeit übernimmt der Bund die Kosten der Soforthilfe. Im Nichtbedürftigkeitsfall wandelt sich die Zahlung in einen zinslosen Kredit um, der mit Ablauf von zehn Jahren fällig wird“, schreibt das Bündnis.

Die damit verbundene Petition haben mittlerweile fast 53 000 Menschen unterzeichnet. Sie richtet sich an das Bundesfinanzministerium und den Deutschen Bundestag.

Studierendenwerke in NRW wollen Nothilfefond über 385 Euro pro Kopf

Die Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in NRW (ARGE), der zwölf Studierendenwerke – u.a. das Hochschul-Sozialwerk Wuppertal (HSW) – angehören, ist in seiner Forderung nach einem Nothilfefond zurückhaltender. In einem Brief an NRW-Wissenschaftsministerin Isabell Pfeiffer-Poensgen wird eine Auszahlungshöhe von 385 Euro im Monat begründet, die an extrem bedürftige Studierende ausgezahlt werden soll. Nach Schätzung der ARGE würde dies auf etwa 36 000 Studierende zutreffen. Die Höhe leiten die Studierendenwerke ebenfalls aus der 21. Sozialerhebung ab, beziehen sich darin jedoch auf den Durchschnittsverdienst von berufstätigen Studierenden, der bei 385 Euro pro Monat liegt.

Während das Land Nordrhein-Westfalen die Finanzierung übernehmen soll, würden die Studierendenwerke mit Hilfe ihrer BAföG-Ämter die Auszahlung organisieren. Im Gegensatz zur Forderung der Studierendenvertreter/-innen soll es beim Nothilfefond der ARGE eine – wenn auch vereinfachte – Bedürftigkeitsprüfung geben. (blickfeld berichtete).

SPD-Landtagsfraktion fordert 500 Euro und einen vereinfachten BAföG-Zugang

„Wir fordern zum einen die Einrichtung eines landesweiten Nothilfefonds für besonders bedürftige Studierende. Zum anderen muss der Zugang zu den vorhandenen BAföG-Mitteln vereinfacht werden“, erklärt Dietmar Bell, wissenschaftspolitischer Sprecher der SPD im Landtag NRW. Er bzw. seine in Opposition befindliche Partei knüpft an die Idee der Studierendenwerke an, sieht dabei jedoch einen Bedarf von 500 Euro pro Kopf gegeben.

Weiter spricht er sich für eine Lockerung der BAföG-Regelungen aus: „Studierende, die infolge der Corona-Krise ihre Nebentätigkeiten verlieren oder deren Eltern infolge der Corona-Krise nicht mehr zu ihrem Unterhalt herangezogen werden können, müssen einen schnellen, nicht an Stichtage gebundenen und stark vereinfachten Zugang zum BAföG erhalten.“ Dabei müsse ein Nachweis über entgangene Einkommen oder ein Kurzarbeitsantrag der Eltern ausreichen.

Darüber hinaus weist er auf die Möglichkeit hin, dass Studierende unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen können. Wie genau das erreichbar ist, führt der Wuppertaler AStA auf seiner Homepage aus und stellt auch einen Musterantrag bereit.

FDP will sich für einen einfacheren BAföG-Zugang einsetzen

Marcel Hafke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag NRW verweist zuerst auf die Studierendenwerke: „Die Studierendenwerke verfügen bereits seit langer Zeit über Notfallfonds, mit denen diese bedürftige Studierende mit Zuschüssen sowie Darlehen unbürokratisch helfen können. Die Landesregierung steht im engen Austausch mit den Studierendenwerken bezüglich der Inanspruchnahme dieser Notfallfonds.“

Darüber hinaus kritisiert er die Bundesregierung. Zwar begrüßt er, dass die Möglichkeit geschaffen wird, „dass Studierende während der aktuelle Krise Jobs in systemrelevanten Berufen, z. B. in Gesundheitseinrichtungen, annehmen können, ohne Einbußen bei den BAföG-Leistungen befürchten zu müssen“, doch reicht das aus seiner bzw. Sicht der FDP nicht aus. „Denn Studierende, die bisher kein BAföG erhalten, sind von der Krise ebenfalls betroffen. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, die Bedingungen für die Inanspruchnahme des BAföG zu lockern, damit notwendige Hilfen an Studierende schnellstmöglich ausgezahlt werden können“, so Hafke.

Zu den Forderungen der Studierendenvertreter/-innen und der Studierendenwerke äußerte sich Hafke – trotz Frage unsererseits – indes nicht. »mw«

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