Mobilitätsgarantie in NRW: So gibt es Geld für verspätete oder ausgefallene Busse und Bahnen

Verspätungen oder Ausfälle gehören leider zum Alltag im Nahverkehr. Zudem kommen hohe Krankenstände bei den Verkehrsbetrieben hinzu, etwa bei den Wuppertaler Stadtwerken (blickfeld berichtete). Wer Seminar, Prüfung oder Sprechstunde dennoch nicht verpassen möchte, kann auf ein anderes Verkehrsmittel zurückgreifen und sich die Kosten dafür erstatten lassen. Möglich macht es die Mobilitätsgarantie NRW.

Wenn Bus und Bahn ausfallen oder sich um (mehr als) 20 Minuten verspäten, können Fahrgäste die Mobilitätsgarantie NRW nutzen und ein alternatives Verkehrsmittel wählen, für das dann eine Kostenerstattung erfolgt. Genutzt werden können:

  • Ein Fernverkehrszug, also IC/EC oder ICE, (komplette Kostenerstattung) oder
  • ein Taxi, ein taxiähnlicher Fahrdienstleister oder ein Sharing-​System, zum Beispiel Car-, Bike-, E-​Tretroller-Sharing, On-​Demand-Verkehr (tagsüber bis zu 30 Euro pro Person und in den Abend-​ und Nachtstunden von 20 bis 5 Uhr bis zu 60 Euro).

Mobilitätsgarantie NRW: So funktioniert der digitale Erstattungsantrag

Der Erstattungsantrag kann digital über die Plattform mobil.nrw eingereicht werden. Benötigt werden folgende Daten:

  • Datum, Uhrzeit und Start-Haltestelle (die Verspätungsfahrt kann dann ausgewählt werden),
  • ein Scan, Screenshot oder Foto des ursprünglichen (Abo-)Nahverkehrstickets und
  • die Fahrtkarte oder die Quittung der Ersatzleistung bzw. des alternativen Verkehrsmittels.

Darüber hinaus werden zahlreiche persönliche Informationen, Angaben zum Ticket sowie zur gewählten Ersatzleistung abgefragt. Für die Erstattung, die innerhalb von 14 Tagen erfolgen soll, wird zudem eine Bankverbindung benötigt. Wer die Mobilitätsgarantie NRW nutzt, muss in Vorleistung gehen.

Das sind die Einschränkungen der Mobilitätsgarantie

Die Mobilitätsgarantie unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen. Sie gilt nicht, wenn:

  • die nächstmögliche Verbindung innerhalb von 20 Minuten abfährt,
  • die Verspätung während der Fahrt auftritt und
  • durch Streik, Unwetter, Naturgewalten, Bombenentschärfungen oder Bombendrohungen bedingt ist.

Eine Zusammenfassung bietet der folgende Filmbeitrag von mobil.nrw. Weitere Fragen werden in einem „Fragen & Antworten“ und in einer Regelübersicht behandelt. Die digitale Antragsplattform ist erreichbar unter: mobil.nrw »red«

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