Der Referentenentwurf für ein neues Hochschulrecht in NRW

Im November 2013 veröffentlichte das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung in Düsseldorf den Referentenentwurf für ein Hochschulzukunftsgesetz. Dieses Gesetz soll zum Wintersemester 2014/2015 in Kraft treten. Kernstück dieses Gesetzes ist die Novellierung des bisherigen Hochschulgesetzes, das seit dem 01.01.2007 in Kraft ist und seitdem mehrfach geändert wurde. Novelliert werden allerdings auch weitere Gesetzes zum Hochschulwesen, wie etwa das Gesetz über die Studierendenwerke oder das Kunsthochschulgesetz. Das Ministerium hatte zunächst am 21.11.2012 ein Eckpunktepapier für ein neues Hochschulgesetz vorgelegt. Daran anschließend konnten alle Betroffenen und Interessierten zwischen dem 10.01. und 07.02.2013 an einem Onlinedialog unter dem Titel „Hochschule gestalten“ teilnehmen. Von diesen Teilnehmern wurden per Zufall einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer für einen direkten Dialog mit der Ministerin Svenja Schulze ausgewählt. Dieser Dialog fand am 18.03.2013 statt und wurde auch durch einen Livestream mit der Möglichkeit in einem Chat Fragen zu stellen übertragen. Ein „Hochschulrechtskongress“ am 13.06.2013 schloss die öffentliche Diskussion bis zur Erstellung des Referentenentwurfes dann ab. Nachfolgend soll auf die geplanten Änderungen durch die Novellierung gegenüber der bisherigen Rechtslage und auf die Reaktion der betroffenen Hochschulen und ihrer Mitglieder eingegangen werden.

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  1. Markus Bunse

    Ein wichtiges Thema. Deshalb sollte man den Sachverhalt auch von allen Seiten betrachten, bevor man sich eine eigene Meinung bildet:

    http://www.nachdenkseiten.de/?p=20014#more-20014

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